! TEST !
Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden im Rahmen einer Diagnose der Lese- und/oder Rechtschreibschwäche von staatlichen Schulpsychologen
/innen getestet. Dies gilt für alle Schularten, so auch für den beruflichen Bildungs- und Hochschulbereich.
Auskunft über zuständige Fachkräfte geben Schulen und Ausbildungsinstitute
oder sind zu erfragen unter:
https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/oberbayern-ost/ansprechpartner.html
Umfangreiche Untersuchungen führen Kinder- und JugendpsychiaterInnen
durch, vor allem dann, wenn ein Verdacht auf weitere Störungsfelder bzw. Erkrankungen vorliegen.
Nur diese beiden genannten Testformen werden im Schul- und Ausbildungs-bereich anerkannt und können dazu führen, dass der/die Betroffene einen sogenannten Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei schriftlichen Arbeiten und Prüfungen bekommen kann.