Grundsätzlich lassen sich zwei Unter-suchungs- bzw. Testrichtungen unter-scheiden, die auf entsprechende Frage-stellungen eingehen:
1. Qualitative Begutachtung (Einschätzung einer vermuteten Schwäche)
Zeigen die Arbeiten Ihres Kindes (bereits) Anzeichen einer Lese- und/ oder Rechtschreibschwäche? Sind das nur Konzentrationsstörungen? Was geschieht beim Lesen bzw. Schreiben genau? Was sind die "Fehler-Muster"? Mit welchen (therapeutischen) Mitteln kann man helfen? Wie und womit können Eltern daheim helfen? Wie erhalten sie dabei Unterstützung?
Fall A: Ein Kind fällt durch viele Fehler beim Schreiben auf und / oder seine Leseleistung ist offensichtlich nicht altersgemäß, so können seine Eltern diese Leistungen bei uns testen lassen. Neben der rein quantitativen Bewertung (Fehler-Ränge) werden in der qualitativen Untersuchung (Fehler-Schwerpunkte) die Fehlerprozesse und ihre möglichen Zusammen-hänge mit anderen Teilleistungsstörungen, wie z.B. auditive und visuelle Verarbeitungs-Schwächen, ermittelt. Somit können Eltern verstehen, weshalb ihr Kind Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben hat und wie ihrem Kind nun effektiv geholfen werden kann. Ein umfangreiches Gutachten dokumentiert die Ergebnisse und
Zu beachten: Diese Testung wird von den Schulen nicht anerkannt!
2. Amtliche anerkannte Untersuchung (Ausmaß der Störung liegt vor)
Kann das Kind einen Zeitzuschlag bei den Proben bekommen oder von der Benotung der Rechtschreibung befreit werden? Liegen unter Umständen körperliche, neurologische oder psychische Störungen vor?
Fall B: Sobald sich eine erhebliche Beeinträchtigung des Lesens und des
Rechtschreiblernens zeigt (umschriebene Entwicklungsstörung), erfolgt die
Diagnosestellung in aller Regel durch eine(n) Kinder- und Jugendlichen-
psychiater(in) bzw. durch eine hierfür eingerichtete Klinik. Die umfang-
reiche fachärztliche Untersuchung von Körper und Geist kann im Einzelfall
zu einer Befreiung der Benotung von Lesen und Schreiben führen. Zudem
können psychische Symptome, wie Aufmerksamkeitsdefizit-
Hyperaktivitätstörungen (ADHS) behandelt werden.
Eine eigene Form der Begutachtungen führen die für die jeweiligen
Schulen zuständigen Schulpsychologen/innen durch.
Diese Tests von Kinder- u. Jugendlichen
Psychiatriepraxen oder
Schulpsychologen/innen werden von den Schulen anerkannt!